Rechtliches
Allgemeine Geschäfts- und Montagebedingungen
Für Lieferung, Ausmass und Montage von Vorhangschienen, Profilen und Zubehör durch VS-PROMOTEC GmbH.
Klare Regeln. Saubere Montage. Diese Bedingungen regeln Baustellenbereitschaft, Montageuntergrund, Befestigung, verdeckte Leitungen, Zusatzaufwand, Abnahme und Haftung. Sie schaffen klare Verantwortlichkeiten vor Arbeitsbeginn.
Vertragsgrundlagen, Ausführung und Baustellenorganisation
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln Lieferung, Ausmass und Montage von Vorhang- und Bilderschienen, Profilen und Zubehör durch VS Promotec GmbH (nachfolgend VS-PROMOTEC). Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen wurde, sie zugänglich waren und der Auftraggeber zugestimmt hat. Abweichende Bedingungen bedürfen einer Vereinbarung. SIA 118 gilt ausschliesslich gemäss Ziffer 18.
2. Offerten und Vertragsabschluss
Offerten gelten während der darin genannten Annahmefrist. Fehlt eine solche, sind sie unverbindlich. Der Vertrag entsteht durch übereinstimmende Erklärungen über Leistung und Vergütung, insbesondere Annahme einer verbindlichen Offerte oder Bestätigung einer Bestellung. Blosser Arbeitsbeginn ersetzt keine fehlende Einigung. Vereinbarungen und Änderungen werden zur Beweissicherung in Textform bestätigt; E-Mail genügt.
3. Ausmass und Planungsgrundlagen
Der Auftraggeber stellt aktuelle Pläne, Masse, Details und Terminprogramme bereit. VS-PROMOTEC prüft diese im fachlich gebotenen Umfang und meldet erkennbare Unklarheiten. Bei eigenem Ausmass ist VS-PROMOTEC für dessen fachgerechte Aufnahme verantwortlich. Abgerechnet wird nach der vereinbarten Ausmassmethode; ohne andere Vereinbarung nach tatsächlich ausgeführter Schienenlänge in Metern. Sonderteile werden gesondert ausgewiesen. Spätere Änderungen richten sich nach Ziffer 11.
4. Montagebereitschaft der Baustelle
Der Auftraggeber sorgt zum vereinbarten Termin für zugängliche, geräumte, beleuchtete und sicher begehbare Montagebereiche. Für die gewählte Montage erforderliche Vorleistungen müssen fertig sein. Zufahrt, Abladeplatz, Arbeitsflächen sowie erforderlicher Baustrom und geeignete Arbeitsmittel werden vorab abgestimmt. VS-PROMOTEC bleibt für Arbeitssicherheit und fachgerechte Ausführung im eigenen Verantwortungsbereich zuständig.
5. Terminverschiebungen und Behinderungen
Behinderungen werden unverzüglich mit Ursache und voraussichtlichen Terminfolgen gemeldet. Bei nicht von VS-PROMOTEC zu vertretenden Hindernissen werden Termine entsprechend der tatsächlichen Auswirkungen angepasst. Ersatztermine werden abgestimmt. Mehrkosten richten sich nach dem nachgewiesenen, erforderlichen Aufwand und der vertraglichen oder gesetzlichen Anspruchsgrundlage. Beide Parteien mindern vermeidbare Kosten.
Montageuntergrund und Befestigung
6. Beschaffenheit des Montageuntergrunds
Der Auftraggeber stellt einen trockenen, sauberen, ebenen und dauerhaft tragfähigen Montageuntergrund bereit. Lose Farbschichten, nicht tragfähiger Gips oder Verputz, Hohlstellen, Dämmungen, weiche Zwischenschichten, Feuchtigkeit und unbekannte mehrschichtige Aufbauten gelten nicht als gesicherter Befestigungsgrund.
7. Wahl der Befestigungsart
VS-PROMOTEC wählt die fachgerechte Befestigung nach System, vorgesehener Belastung, Untergrund und Herstellerangaben. Eine Verankerung durch nicht tragfähige Schichten bis in den tragfähigen Baukörper kann erforderlich sein. Nicht bereits enthaltene Sonderbefestigungen werden vor Ausführung mit Leistungsumfang und Mehrkosten gemäss Ziffer 11 vereinbart. Fehler bei der eigenen Befestigungswahl bleiben in der Verantwortung von VS-PROMOTEC.
8. Klebemontage und bestehende Schichten
Klebemontage setzt einen geeigneten, festen und haftfähigen Untergrund voraus. VS-PROMOTEC meldet erkennbare Haftungs- oder Tragfähigkeitsrisiken vor Ausführung. Ablösungen vorhandener Schichten entlasten VS-PROMOTEC nur, soweit diese nicht auf eigene Pflichtverletzungen zurückgehen. Folgen einer trotz konkreter Abmahnung verlangten Ausführung richten sich nach dem Gesetz. Unsichere oder rechtswidrige Ausführungen werden nicht vorgenommen.
9. Verdeckte Leitungen und Installationen
Der Auftraggeber meldet bekannte verdeckte Leitungen und Installationen vor Montage in Textform mit Lage, Verlauf und bekannter Tiefe und stellt vorhandene Pläne bereit. VS-PROMOTEC trifft die fachlich gebotenen Prüf- und Schutzmassnahmen. Bei unklarer Leitungslage werden betroffene Arbeiten bis zur Klärung ausgesetzt. Fehlende Angaben befreien nicht automatisch von Haftung; Verantwortung und Kosten richten sich nach Verursachung, Verschulden und Gesetz.
10. Untergrundprüfung und Vorbehalte
VS-PROMOTEC prüft den Untergrund im Rahmen der üblichen fachgerechten Sicht- und Arbeitskontrolle. Besondere Untersuchungen werden bei Bedarf vereinbart. Erkannte Bedenken zu Untergrund, Vorleistungen oder Leitungen werden unverzüglich angezeigt und dokumentiert. Bei unsicherer Befestigung oder unklarer Leitungslage werden die betroffenen Arbeiten bis zur Klärung ausgesetzt. Gesetzliche Prüfungs- und Abmahnungspflichten bleiben bestehen.
Leistung, Abnahme und Haftung
11. Zusatz- und Regiearbeiten
Änderungen und Zusatzarbeiten werden vor Ausführung mit Umfang, Preis oder Verrechnungssätzen und Terminfolgen vereinbart und in Textform bestätigt. Regierapporte weisen Mitarbeitende, Stunden, Material und Anlass aus; sie dienen als Nachweis und ersetzen keine fehlende Beauftragung. Notwendige Sofortmassnahmen zur Schadenabwehr werden unverzüglich gemeldet. Vereinbarte SIA-Verfahren bleiben zu beachten. Leistungen zur Behebung eigener Mängel werden nicht als Zusatzarbeit berechnet.
12. Dokumentation
Projektbezogene Fotos und Rapporte dienen Ausführung, Qualität und Beweissicherung. Es werden nur erforderliche Daten aufgenommen, angemessen geschützt und nur berechtigten Projektbeteiligten zugänglich gemacht. Unbeteiligte Personen und private Bereiche werden möglichst nicht aufgenommen. Veröffentlichung erkennbarer Personen oder zuordenbarer privater Räume bedarf der erforderlichen Zustimmung. Gesetzliche Datenschutzpflichten bleiben bestehen.
13. Abnahme und Mängel
Fertigstellung und gemeinsame Prüfung werden angekündigt und dokumentiert. Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte und Fristen, ohne Einschränkung durch diese AGB. Bei unbeweglichen Werken beträgt die Rügefrist 60 Tage ab Ablieferung für offene und ab Entdeckung für versteckte Mängel; längere wirksam vereinbarte Fristen bleiben bestehen. Mängel werden möglichst in Textform gemeldet. Nachbesserungsrechte und gesetzliche Verjährungsfristen werden nicht verkürzt. Fremdeinflüsse entlasten nur insoweit, als VS-PROMOTEC sie nicht zu vertreten hat.
14. Haftung
Die Haftung von VS-PROMOTEC richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese AGB schliessen die Haftung für eigene Pflichtverletzungen oder gesetzlich zurechenbare Handlungen von Hilfspersonen nicht pauschal aus. Bei Mitverursachung durch den Auftraggeber oder Dritte richtet sich die Verantwortlichkeit nach dem Gesetz. Die Gewährleistungsrechte nach Ziffer 13 bleiben unberührt.
15. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
Preise und Verrechnungssätze werden vor Vertragsabschluss in CHF vereinbart. Privatkunden erhalten den Gesamtpreis einschliesslich MWST und zwingender Zuschläge; bei Geschäftskunden wird die MWST gesondert ausgewiesen. Zusatzkosten müssen vereinbart oder gesetzlich geschuldet sein. Ohne abweichende Vereinbarung sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regeln; eine Leistungsaussetzung setzt die gesetzlichen Voraussetzungen und eine vorgängige Ankündigung voraus.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Bei Geschäftskunden wird, soweit zulässig, der Sitz von VS Promotec GmbH in Weiach als Gerichtsstand vereinbart. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; auf geschützte Gerichtsstände wird nicht im Voraus verzichtet. Weitere zwingende Zuständigkeiten bleiben vorbehalten.
17. Widerrufsrecht für Konsumentinnen und Konsumenten
Konsumentinnen und Konsumenten (natürliche Personen, die den Vertrag zu privaten Zwecken abschliessen) können einen entgeltlichen Vertrag über Lieferung oder Montage mit einem Leistungswert von mehr als CHF 100 widerrufen, wenn er an ihrem Wohnort, an ihrem Arbeitsplatz, an einer Werbeveranstaltung, telefonisch oder in vergleichbarer Weise zustande gekommen ist (Art. 40a ff. OR).
Kein Widerrufsrecht besteht, wenn die Kundin oder der Kunde die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat – etwa indem sie VS-PROMOTEC selbst für Beratung, Ausmass oder Offerte aufgeboten haben – oder die Vertragserklärung an einem Markt- oder Messestand abgegeben wurde.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt, sobald der Vertrag beantragt oder angenommen wurde und die Kundin oder der Kunde über das Widerrufsrecht sowie die Adresse für den Widerruf in Textform informiert worden ist. Ohne diese Information beginnt die Frist nicht zu laufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung; aus Beweisgründen wird die Textform (Brief oder E-Mail) empfohlen. Widerruf an: VS Promotec GmbH, Trottenstrasse 17, 8187 Weiach, info@vspromotec.ch.
Bei rechtzeitigem Widerruf entfallen die beidseitigen Leistungspflichten; bereits erbrachte Leistungen und geliefertes Material werden nach den gesetzlichen Bestimmungen rückabgewickelt. Die Art. 40a ff. OR gehen diesen Bedingungen vor.
18. Salvatorische Klausel und Vorrang
Zwingendes Recht geht vor. Im Übrigen gilt die ausdrücklich vereinbarte Rangfolge; ohne besondere Abrede gehen individuelle Vereinbarungen diesen AGB vor. SIA 118 gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung der Ausgabe und ihrer Stellung in der Rangfolge. Wird SIA 118:2013 verwendet, ist Korrigenda SIA 118-C1:2026 zusätzlich ausdrücklich zu vereinbaren. Im Übrigen gilt das OR. Unwirksame Klauseln werden durch das anwendbare Recht ersetzt; der übrige Vertrag bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen.
Anhang: Montagevoraussetzungen
Damit die Montage sauber und ohne Verzögerung ablaufen kann, sollten vor dem Termin folgende Punkte erfüllt sein:
- Montagebereich Frei zugänglich, geräumt, beleuchtet und sicher begehbar.
- Untergrund Trocken, fest, eben und für die vorgesehene Befestigung tragfähig.
- Leitungen Strom-, Wasser-, Abwasser- und Entwässerungsleitungen schriftlich mit Lage und Verlauf melden.
- Vorleistungen Gips-, Putz-, Maler- und Trockenbauarbeiten gemäss Terminstand abgeschlossen.
- Änderungen Plan-, Mass- und Systemänderungen vor der Montage schriftlich mitteilen.